SBF-See, Lehreinheit 1, Rechtsgrundlagen

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#1. See-158. Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?

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#2. See-1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist?

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#3. See-74. Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?

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#4. See-75. Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?

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#5. See-2. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?

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#6. See-73. Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?

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#7. See-152. Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?

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#8. See-77. Was bedeutet „seemännische Sorgfaltspflicht“?

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#9. See-59. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne Fahrerlaubnis geführt werden?

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#10. See-3. Wann ist ein Fahrzeug in Fahrt?

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#11. See-76. Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?

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#12. See-153. Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?

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