SBF-See, Lehreinheit 5, Ausweichregeln

 

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#1. See-129. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierunfähigen Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

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#2. See-139. Wie verhält man sich als Kurshalter, wenn man feststellt, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und die Gefahr einer unmittelbaren Kollision bevorsteht?

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#3. See.-136. Wie muss sich ein Ausweichpflichtiger gegenüber einem Kurshalter verhalten?

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#4. See-79. Was bedeutet das „Manöver des letzten Augenblicks“?

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#5. See-128. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen Segelfahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

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#6. See-138. Wie hat man sich zu verhalten, wenn man bei verminderter Sicht anscheinend vorlicher als querab das Schallsignal eines anderen Fahrzeugs hört?

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#7. See-132. Wie hat sich ein Segelfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

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#8. See-170. Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten?

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#9. See-127. Wie müssen sich zwei in Sicht befindliche Maschinenfahrzeuge verhalten, die sich einander auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern, um die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes zu vermeiden?

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#10. See-167. Welche Ausweichregeln gelten außerhalb des Fahrwassers?

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#11. See-80. Wann ist das „Manöver des letzten Augenblicks“ durchzuführen?

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#12. See-131. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

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#13. See-15. Zwei Motorboote nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig?

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#14. See-135. Wie verhält sich der Kurshaltepflichtige vor Einleitung des Manövers des letzten Augenblicks gegenüber einem ausweichpflichtigen Fahrzeug?

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#15. See-126. Zwei in Sicht befindliche Segelfahrzeuge nähern sich im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Welches Fahrzeug muss dem anderen ausweichen, wenn sie den Wind von derselben Seite haben?

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#16. See-137. Wie hat sich ein überholendes Fahrzeug zu verhalten?

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#17. See-14. Wie weichen zwei Motorboote aus, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern?

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#18. See-125. Woran kann man feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

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#19. See-81. Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug?

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#20. See-168. Wo ist das Überholen verboten?

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#21. See-130. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierbehinderten Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

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#22. See-89. Was bedeutet „in Sicht befindlich“?

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